Kirchgemeindeversammlung

Beschluss der Kirchgemeindeversammlung

vom Donnerstag, 26. Juni 2025

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 des Kirchengutes und der Sonderrechnungen
  2. Entgegennahme des Jahresberichtes 2024 der Kirchenpflege

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet sowie gegen das Protokoll innert 30 Tagen von dessen Auflage an gerechnet schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Hinwil (Präsidium), Frau Carola Heller, Brütten 1, 8496 Steg im Tösstal erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahren zu tragen.

Das Protokoll liegt ab Freitag, 4. Juli 2025 in der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.                                                                                                       

Grüningen, 2. Juli 2025                                             Evang.-ref. Kirchenpflege Grüningen

Icon Jahresbericht 2024 (19.4 MB)

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